Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

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23.03.2020: Antrag Klimaschutzmanagement

Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Antrag zu verabschieden:

Die Gemeinde Bischofsheim stellt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Antrag auf Unterstützung nach der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld).

Ziel ist die weitgehende Finanzierung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers für die Gemeinde Bischofsheim.

Im Haushalt 2020 werden dafür vorsorglich geschätzte Personalkosten von 20.000 € im Produkt 561.02 Natur- und Umweltschutz eingestellt. Gegenfinanziert werden die Mittel durch die anteiligen Personalausgaben für die Stelle Fachdienstleitung Bauen und Umwelt.

Begründung: Der Klimawandel erfordert auch auf lokaler Ebene alle Anstrengungen, das Klima zu schützen und lokal zu verbessern.

Dabei ist es dringend geboten, mögliche Unterstützungen aus Bund und Land zu nutzen, um die nationalen und hessischen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Danach werden Klimaschutzkonzepte und Personal für das Klimaschutzmanagement mit 40 % bis 65 %, für finanzschwache Kommunen mit 50 % bis 90 % unterstützt.

Nähere Einzelheiten zum Programm unter: klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Auszug aus der Kommunalrichtlinie: 2.7 Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement 2.7.1 Erstvorhaben Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen: a) integrierter Klimaschutz, b) klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und c) klimafreundliche Mobilität.

Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

Zuwendungsfähig sind:

- Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Stelle für Klimaschutzmanagement), 

- Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur: o    Unterstützung bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung,
o professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr, 

- Sachausgaben zur:
o Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 10 000 Euro sowie zur
o Erstellung des Konzepts im Umfang von maximal 5 000 Euro, 

- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für Weiterqualifizierungen an bis zu sechs Tagen im Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements, 

- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle für Klimaschutz stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr für Klimaschutzmanagerinnen bzw. Klimaschutzmanager sowie kommunale Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die mit dem Klimaschutz beauftragt sind, 

- Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 5 000 Euro.

Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt in der Regel maximal 24 Monate. Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen. Anschließend initiieren die Klimaschutzmanagerinnen bzw. -manager die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept. Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist mindestens eine der im geförderten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Sofern für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme eine Förderung gemäß Nummer 2.7.3 beantragt werden soll, muss sie Bestandteil des Klimaschutzkonzepts sein.

Der Antrag soll direkt im KUBUS behandelt werden.

Fraktion GALB/Bündnis 90/Die GRÜNEN