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Ergänzungsantrag Drucksache DS 289/2022: Umbau Tennenplatz - Kunstrasenplatz

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Vergabe des Baus eines Kunstrasenplatzes unter folgenden Bedingungen erfolgt:

  1. Der Gemeindevorstand legt den Fraktionen der Gemeindevertretung die genauen Spezifikationen (Ausschreibungsunterlagen, Angebotsunterlagen, Lastenheft) für den Sportplatzbau vor.
  2. Der Gemeindevorstand legt dar, wie sich – aufgrund der ausgesprochen hohen Erstellungskosten sowie eines bereits in der Gemeinde vorhandenen Kunstrasenplatzes (des SV07) die Auslastung des Platzes gestaltet (Belegungszeiten, welche Vereine nutzen ihn, gibt es weitere Nutzungsmöglichkeiten außer Fußball).
  3. In Anbetracht der kurzen Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes (15 Jahre) legt der Gemeindevorstand dar, welche Folgekosten (Wartungsarbeiten, Ausbesserungsarbeiten, Pflegearbeiten, Entsorgungs-/Abbaukosten, Personalaufwand) auf den Gemeindehaushalt zukommen.
  4. In Anbetracht der Auswirkungen auf die Umwelt sind die höchsten Standards des Kunstrasenbaus zu gewährleisten (CO2-neutrale Herstellung, Kunststoff auf Biobasis u.ä., Recyclingfähigkeit).
  5. Die LED-Flutlichtanlage ist gemäß den Empfehlungen der „Planungshilfe für Kommunen und Betreiber: Umweltverträgliche Außenbeleuchtung an Sportstätten“ des Sternenpark / Unesco Biosphärenreservat Rhön“* zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zu gestalten. Auch hinsichtlich von Blendeffekten aufgrund der geringen Entfernung zur Autobahn A 60 ist darauf zu achten, dass keine Lichtemissionen außerhalb des Spielfeldes erfolgen. 

Begründung:

Zu 1.-3. Die im Haushalt eingeplanten Mittel von rund 650.00 Euro sind um fast 50 % überschritten worden. Eine weitere Preissteigerung bis auf 1.000.000 Euro ist zu befürchten. Eine sachgerechte Beurteilung dieser Kostensteigerung durch die GemeindevertreterInnen kann nur erfolgen, wenn die genauen Vorgaben und Posten in der Ausschreibung bekannt sind. 

Zu 4.-5. Da mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes Fläche versiegelt und Umweltbelastungen verbunden sind, ist alles zu tun, um diese Auswirkungen so minimal wie möglich zu halten.

* s. Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung (https://www.lichtverschmutzung-hessen.de/ -> Planungshilfen)

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen