Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

2022_5 (2. Änderung Am alten Kostheimer Weg)

Gestellt von Fraktion: GALB / Bündnis 90 - Die Grünen
DS-Nr.: 39/2022 HFA / KUBUS / GVE
Sitzung vom: 05.04.2022

Es wird beantragt, folgende Festlegungen in die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am alten Kostheimer Weg“ aufzunehmen:

  • Solarpflicht für die Dächer von neuen Gebäuden und bei Dachneudeckungen
  • Begrünung von Flachdächern und wenig geneigten Dächern
  • Regenwassernutzung und weitgehende Versickerung vor Ort
  • Minimale Flächenversiegelung
  • Verbot von Schottergärten
  • Weitgehende Reduktion von Lärmemissionen
  • In den textlichen Festsetzungen sind Vorgaben zu Lichtimmissionen zu ergänzen, um nachteilige Effekte für nachtaktive Tiere und die Umwelt zu minimieren: 
    1. Beleuchtung ausschließlich von Bereichen, bei welchen eine begründete Notwendigkeit besteht 
    2. bernsteinfarbenes Außenlicht mit geringem Blauanteil, 1.700 bis max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur 
    3. Begrenzung der Betriebsdauer auf die tatsächlich notwenigen Anforderungen
    4. niedrige Lichtpunkthöhen von max. 4 m 
    5. Beleuchtungsstärke gemäß DIN-EN 13201, Lichtstärkeklasse G6 
    6. Verwendung von vollständig geschlossenen, staubdichten Leuchten (Schutzklasse IP5)
    7. Zur Vermeidung ungerichteter Abstrahlung sind nur voll abgeschirmte Leuchten einzusetzen; Upward-Light-Ratio ULR: 0 %

Die Änderungen sind auch für Baumaßnahmen während der Veränderungssperre gültig.

Begründung:

Auf die Festlegung der Nutzung der Dächer für solare Nutzung im Wege der Solarthermie (prioritär) oder ersatzweise zumindest der Photovoltaik muss die Klimakommune Bischofsheim bestehen. 

Auch die anderen Festsetzungen sind zum Schutz der Umwelt geboten. 

Wolfgang Bleith