Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

Nutzung der sog. Natorampe am Bischofsheimer Mainufer als Slipanlage

Der Gemeindevorstand wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 

In den letzten Jahren wird die Natorampe zunehmend als Slipstelle (Einlassen von Sportbooten) zum Befahren des Mains genutzt. Oft bleibt nach einem „Boots“-Tag die Schranke offenstehen, was ein Sicherheitsrisiko bedeutet. Vormals war diese Stelle nur zum Einsatz und für Übungen des THW, DLRG, etc., der jetzt Zugang durch eine eigene Bootsstelle in Rüsselsheim hat, genutzt worden. Die Attraktivität der Slipmöglichkeit liegt vermutlich an ihrer Kostenfreiheit. Sie ist die einzige öffentliche und kostenfreie Zugangsstelle am Main bis hinter Frankfurt; an privaten Hafenanlagen oder vereinseigenen Stellen ist entweder eine Gebühr zu entrichten oder eine Vereinsmitgliedschaft gefordert (Hochheimer Segelclub). Laut einer Erkundigung beim Wasserschifffahrtsamt sei die Gemeinde zuständig, die Nutzung und den Zugang zu regeln. In der Regel müsse / könne ein Antrag auf die Nutzung der Slipanlage gestellt werden. 

1. Wie ist die Zufahrt und die Nutzung der Natorampe für Sportboote bzw. PKW mit Bootsanhänger generell geregelt? Müssen Nutzer einen Antrag stellen? Wenn ja, ist dieser kostenpflichtig?

2. Inwiefern gelten Sportbootnutzer, die zum Slippen an den Main fahren, als Anlieger (Zufahrt nur über „Anlieger frei“-Feldweg zu den Gärten (Verlängerung Flörsheimer Str. / Rückseite Ulmenstr.)? 

3. Wie kann ein Boot mit PKW und Trailer zu Wasser gelassen werden, wenn die Zufahrt zur Schranke am Wasser durch ein „Durchfahrt verboten“-Schild untersagt ist? Besteht ein Parkvergehen, wenn das Auto und der Trailer hinter diesem Schild verbleiben, während das Boot auf dem Main unterwegs ist? Gibt es hier Kontrollen?

4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Sicherheit von Mensch und Umwelt an Bischofsheimer Mainufer gewährleistet ist? Insbesondere im Falle eines Wasserunfalles, für den der Zugang zum Wasser für Feuerwehr und DLRG unverstellt sein muss. Die Schranke war vormals mit einem Schloss versehen, ist ein Schloss wieder vorgesehen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Zwick
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen