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2023_6 Entsiegelung von Flächen

Entsiegelung von Flächen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die weitere Versiegelung von Flächen in der Gemeinde zu vermeiden und den Anteil bereits versiegelter Flächen kontinuierlich zu verringern. 

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Prüfung gemeindeeigener Flächen auf Entsiegelungsmöglichkeiten und Vorlage einer Prioritätenliste von Maßnahmen mit Kostenschätzungen bis Oktober 2023.
  • Regelmäßige (2-3 Mal jährlich) Information an die Bürgerschaft in den verschiedenen Medien über die Wirkung von Versiegelung und Möglichkeiten zur Entsiegelung, gern auch mit Beispielen aus dem Ort. 
  • Information der Bürgerschaft über die Zuschussmöglichkeiten für Entsiegelung.

Begründung:

Die im Haushalt eingestellten Mittel für Entsiegelung sollen in der Gemeinde genutzt werden. Dafür ist die Bürgerschaft über die Auswirkungen von Versiegelung und den Nutzen sowie die Fördermöglichkeiten von Entsiegelungsmaßnahmen regelmäßig zu informieren. 

Die Gemeinde soll für ihre Liegenschaften einen Plan zur Entsiegelung vorlegen bis Oktober 2023, damit im Haushalt 2024 Mittel eingestellt werden können.

Flächenversiegelung beschädigt dauerhaft gesunde und ertragreiche Böden, sie schottet den Boden ab. Entsiegelung und naturnahe Begrünung schaffen Lebensraum für viele Arten, insbesondere Insekten, und ermöglichen ein Bodenleben, das Humus, der CO2 speichert, aufbauen kann. Solche Böden können wieder Feuchtigkeit aufnehmen, dort kann Regen versickern, sodass bei Starkregen die Kanalisation weniger belastet wird.

Die Versiegelung trägt auch zur Überhitzung im Zuge des Klimawandels bei, Begrünung nach der Entsiegelung schafft Kühlung durch die Verdunstung der Pflanzen, verhindert durch Schattenwurf die Aufheizung des Bodens, diese Effekte machen Begrünungen für alle Städte und Gemeinden immer wichtiger. 

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen

Der Antrag soll direkt im KUBUS beraten werden.