Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

Lichtverschmutzung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, welche die Lichtverschmutzung im Gemeindegebiet verringern, die Belange des Naturschutzes und das Wohlbefinden und das Sicherheitsbedürfnis der BürgerInnen berücksichtigen. 

Das Ziel ist eine Reduktion der Lichtverschmutzung in Bischofsheim. 

Die nachfolgenden Kriterien sind bei zukünftigen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen, eigenen Bauvorhaben der Gemeinde Bischofsheim, in Stellungnahmen zu Bauvorhaben sowie für die anstehende Umrüstung auf LED der Straßenbeleuchtung zu prüfen und weitgehend zu berücksichtigen.

Bei allen Beleuchtungsangelegenheiten der Gemeinde fließen ein:

  • Keine Lichtemission nach oben über die Horizontale hinaus, Strahlung der Hauptemission in einem Lichtkegel von max. 75° nach unten.
    Dadurch ergeben sich eine hellere Bodenbeleuchtung, ein besserer Blendschutz, mehr Sicherheit sowie eine höhere Energieersparnis
  • Weitestgehende Verwendung von warmem Licht (maximal 2.200 K) und Vermeidung von Blauanteilen.
    Dadurch ergeben sich eine geringere Lichtstreuung noch oben und erheblich weniger verendete Insekten und ein Wohlfühleffekt für die BürgerInnen.
  • Einsatz von besonders effizienten und energiesparenden Leuchtmitteln.
  • Prüfung von teilweisen Abschaltungen, Reduzierungen oder stufenweisem Dimmen der Straßenbeleuchtung.
  • Grundstücksbeleuchtungen dürfen nicht über das Grundstück hinausstrahlen.
  • Flächige Fassadenanstrahlungen, freistrahlende Röhren und rundum strahlende Leuchten (Kugelleuchten, Solarkugeln) mit einem Lichtstrom höher 50 Lumen werden zukünftig nicht mehr installiert, bestehende werden bei der nächstmöglichen und wirtschaftlich sinnvollen Gelegenheit – wenn überhaupt notwendig - ersetzt. Durch Schalter, Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder oder „smarte“ Technologien soll die Beleuchtung auf die tatsächliche Nutzungszeit begrenzt werden.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob die Dauer der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden im Gemeindegebiet nachts auf ein vertretbares Minimum reduziert oder ganz abgeschaltet werden kann. 

Darüber hinaus werden Gespräche mit Firmen, Institutionen und Eigentümern von nachts beleuchteten Gebäuden und Flächen geführt, damit sie sich dieser Reduktion anschließen können.

Beleuchtungen in Gärten ohne unmittelbare Notwendigkeit sind außer in der Winterzeit auf ein Minimum zu beschränken. Dauerhaft leuchtende Solarleuchten sollen nicht benutzt werden, da sie nachtaktive Tiere stark beeinträchtigen. 

Über die Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Lichtverschmutzung in der Gemeinde – auch auf privaten Grundstücken - ist die Bevölkerung ausgiebig zu informieren. 

Begründung: 

Lichtverschmutzung gilt laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als schädlich für Menschen, Tiere und Pflanzen. Beleuchtung und Lichtgestaltung sind eine kommunale Angelegenheit im Rahmen des Naturschutzes. 

Um die stetige Zunahme der Lichtverschmutzung in Bischofsheim in der Zukunft insbesondere bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung oder Baumaßnahmen zu stoppen, ist sorgfältig zwischen Nutzen und Schaden abzuwägen. Daher ist es unbedingt notwendig, die Aspekte Biodiversität, also Tier- und Pflanzenschutz, persönliches Sicherheitsempfinden und das Wohlfühlbefinden der BürgerInnen zu berücksichtigen und abzuwägen.

Der Begriff der Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Weltweit nimmt diese jedes Jahr um 6 % zu. Die Wirkung auf das ökologische System ist fatal. Die Lichtverschmutzung hat negative Auswirkungen auf die Flora, die Fauna und die menschliche Gesundheit. Lichtverschmutzung ist eine Form der Umweltverschmutzung. Pflanzen werden durch künstliche Beleuchtung in ihrem Wachstumszyklus verändert. Laubbäume in der Umgebung starker Beleuchtung verlieren ihre Blätter später, was zu Frostschäden führen kann.  

Nachtaktive Tierarten wie die meisten Insekten werden durch zu helle und unsachgemäße Beleuchtung angelockt und verenden dort an Ermüdung und Kollisionen, der Biorhythmus, die Nahrungsaufnahme, die Fortpflanzung und die Orientierungsfähigkeit werden gestört, was gerade bei Insekten zu erheblichen Populationsverlusten führt (ca. 80 Milliarden Insekten alleine an öffentlichen Beleuchtungen pro Jahr in Deutschland). Tagaktive Tiere wie Vögel verlieren in zu hellen Umgebungen ihre Ruhephasen. Die menschliche Gesundheit wird durch die Lichtverschmutzung ebenfalls beeinträchtigt. 

Gerade die zunehmende Beleuchtung von Gärten (LED-Solarlampen) in der Nacht ist sehr schädlich und muss reduziert werden. Deshalb ist die Information der Bevölkerung besonders wichtig, da es den meisten Menschen nicht bewusst ist, welche Auswirkungen damit verbunden sind. 

Der Stromverbrauch macht in Deutschland etwa 38 Prozent der gesamten Kohlendioxidemissionen aus. Der auf die künstliche Beleuchtung entfallende Anteil des Stromverbrauchs beträgt 16 Prozent und verursacht pro Jahr rund 42 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Trotz gefasster Klimaschutzziele nimmt der Stromverbrauch weiterhin zu. In den Kommunen entfallen auf die Außenbeleuchtung rund 40 Prozent des Stromverbrauchs. Entsprechend hoch sind auch die Kosten. 

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen