2024-03 Stellungnahmen zu den Vorhaben „Rhein Main Link“ und „Ultranet“ der Amprion GmbH
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, jeweils eine qualifizierte Stellungnahme zum Trassenvorschlagskorridor der Amprion GmbH gegenüber der Amprion GmbH im Vorfeld des Planfeststellungsverfahren zum „Rhein Main Link“-Erdkabel sowie im weiteren Planfeststellungsverfahren auszuarbeiten und einzureichen. Die Entwürfe sind der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren „Ultranet“ in ihren Bekanntmachungsorganen (Mainspitze und Homepage) zu veröffentlichen und eine eigene qualifizierte Stellungnahme zum Vorhaben „Ultranet“ der Amprion GmbH im Rahmen des Planfeststellungsverfahren (Offenlage Bundesnetzagentur ab 15. April 2024) auszuarbeiten und einzureichen. Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung mit der Amprion GmbH zu veranstalten, in Zeitnähe zum Beginn des Planfeststellungsverfahrens (2. Jahreshälfte 2024).
Begründung:
Bischofsheim ist durch beide Netzausbauvorhaben in seinem Außenbereich breitflächig tangiert. Aufgrund der kleinen Gemarkungsfläche ist insbesondere das Vorhaben Rhein Main Link ein massiver Eingriff in den bereits sehr eng bemessenen Frei- und Erholungsraum der Bischofsheimer Bürgerinnen und Bürger. Daher sollte die Gemeinde im Sinne und für das Wohl der Bischofsheimer Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen.
Für den Baukorridor ist eine mind. 70 m breite Baustraße vorgesehen, diese Breite entspricht einer 4-spurigen Autobahn, stellt sich also quasi während der Bauzeit als eine zweite A60 neben der A 60 /A 671 dar. Desweiteren können auf der späteren 40 m breiten Erdkabeltrasse keine tiefwurzelnden Bäume mehr gepflanzt werden, was somit eine Behinderung für den flächenmäßig größten Bischofsheimer Betrieb, die Baumschule Heinrich, wäre.
Die Trasse tangiert Gärten im Besitz oder in Verpachtung von BischofsheimerInnen sowie die Kompensationsflächen „Obstbaumwiese Hessenring“ und „Flughafenwald“, für die es dann auf Bischofsheimer Gemarkung zu keinem weiteren Ausgleich kommen würde, in diesen Bereichen müssten alle Bäume und Gehölze gerodet werden. Dazu kommt möglicherweise als weiterer Einschnitt in Zukunft noch der geplante Autobahnausbau.
Die Amprion GmbH hat Interesse daran ausgedrückt, im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens die Gemeinde anzuhören und begrüßt eine Stellungnahme an sie gerichtet ausdrücklich.
Das Vorhaben „Ultranet“ wirkt sich insbesondere im Bereich „Wüster Forst“ aus. Die bereits erfolgte Erweiterung des Umspannwerkes Bischofsheim, größtenteils auf Rüsselsheimer Gemarkung, steht damit im Zusammenhang. Ein weiteres Umspannwerk „Mainspitze“ ist im Bau (unabhängig beider Vorhaben, gleichwohl mit Anschlussmöglichkeit an den Rhein Main Link).
Aufgrund dieser Situation sollte gegenüber der Bundesnetzagentur zum Ausdruck gebracht werden, dass die Gemeinde Bischofsheim bereits mehr als genug in Form von Flächenbereitstellung für den Ausbau der Netzinfrastruktur geleistet hat.
Informationen und Ansprechpartner:
RML: https://rhein-main-link.amprion.net/
Ultranet: https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_nummer=2&cms_gruppe=bbplg&cms_status=pfv&cms_abschnitt=Abschnitt+A2
Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen