2024-02 Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand beauftragt die Kinder- und Jugendpflege der Gemeinde Bischofsheim, bis zur KUBUS-Sitzung im Juni 2024 eine Konzept vorzulegen, wie Kinder und Jugendliche an der politischen Willensbildung in der Gemeinde beteiligt werden können. 

In der Sitzung soll die Jugendpflege vertreten sein. 

Begründung: 

Entsprechend der am 16.09.2006 in Kraft getretenen Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Bischofsheim, ist ein neues Kinder- und Jugendparlament zu wählen. 

 Bereits 2022 haben wir einen Antrag dazu vorgelegt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wieder anzugehen. Dazu sollte bis zur KUBUS-Sitzung am 06.09.2022 ein Vorschlag vorgelegt, wie eine möglichst große Altersgruppe und breite soziale Zusammensetzung angesprochen werden und motiviert werden kann, aktiv und passiv an den Wahlen teilzunehmen.

 Nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder- und Jugendliche das Recht, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihres Alters und ihrer Reife zu beteiligen. Dies ist entsprechend auch in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt. Bischofsheim hat ebenso eine entsprechende Regelung, die endlich wieder umgesetzt werden soll. 

 Es sollte erklärtes Ziel der Kommunalpolitik sein, mangelndem politischen Wissen, Politikverdrossenheit und dem Verlust des demokratischen Verständnisses entgegenzuwirken. Deshalb muss gerade Kindern und Jugendlichen ein attraktives Angebot gemacht werden, sich mit politischen Entscheidungen und demokratischen Prozesse in der Kommunalpolitik vertraut zu machen und aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitzuwirken – hier sind auch digitale Formen mit einzubeziehen.

 Die Zukunft gehört den Kindern, daher ist es ihr gutes Recht, diese mitzubestimmen.

 Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen​​​​​