Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

Ergänzungsantrag Drucksache DS 298/2022: Änderung der Friedhofsordnung Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

In der Friedhofssatzung wird ein neuer § 18 a eingefügt.

§ 18 a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 

(1) Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1291) hergestellt worden sind. Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.

Begründung:

Ausbeuterische Kinderarbeit ist nicht tolerierbar. 

Gerade als Fairtrade-Gemeinde hat Bischofsheim die Pflicht, hier eindeutige Regelungen zu treffen, die die Nutzung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verbietet.

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen