2024-01 Die Gemeindevertretung beschließt Verwendung der Regionallastenausgleichsmittel

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Über die Verwendung die der Gemeinde Bischofsheim zustehenden Mittel aus dem Regionallastenausgleich beschließt die Gemeindevertretung. Der Gemeindevorstand bereitet den Beschluss vor, in dem die Verwaltung eine Liste mit Vorschlägen der durch den Regionallastenausgleich zu fördernden Projekte erstellt, die im Laufe der Beratungen mit den Fraktionen abgestimmt wird und dann zur Beantragung der Mittel führt.

Begründung: 

Von 2018 – 2026 stellt das Land Hessen für besonders stark von Fluglärm belastete Kommunen mittels des Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG) insgesamt 45,3 Millionen Euro bereit.

Bischofsheim steht aus dem Regionallastenausgleich ein jährlicher Betrag von 301.000 Euro zu.

Bei der Verwendung der Mittel durch die Kommunen muss ein konkreter Bezug zur Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung oder zur sonstigen Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen gegeben sein.

Die Entschädigungsleistungen können im Sinne des Lastenausgleichprinzips in den Bereichen

  • Soziales
  • Bildung
  • Kinder- bzw. Jugendbetreuung
  • Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzinitiativen
  • Fortwährende Optimierung des passiven Schallschutzes öffentlicher Gebäude
  • Fortwährende Optimierung der Belüftung/Klimatisierung öffentlicher Gebäude
  • Herstellung, Aufwertung und Unterhaltung von öffentlichen Freizeit-/Ruhezonen

eingesetzt werden, zum Beispiel

  • für konsumtive und investive Maßnahmen
  • für projektbezogene und dauerhafte Maßnahmen
  • zum Ausgleich neuer oder zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, die ursächlich der Bewältigung von Fluglärmfolgen dienen
  • für Maßnahmen der Nachhaltigkeit und zur Erhöhung der Lebensqualität in den betroffenen Kommunen

(Quelle: https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/reglastg)

 Die bereits abgerufenen Mittel bis 2023 wurden insbesondere für die Klimatisierung der kommunalen Liegenschaften und für die Herstellung eines Kunstrasensportplatzes verwendet.

Damit möglichst viele Menschen unserer von Fluglärm belasteten Bevölkerung vom Regionallastenausgleich profitieren sowie Konsens über die Mittelverwendung entsteht, halten wir es für angebracht, über die sinnvolle, zweckgebundene Verwendung dieser Fördermittel in einem demokratischen, öffentlichen Prozess zu entscheiden.

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen