Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

2021_7

23.06.2021: Solarpflicht im Bebauungsplan "Am Alten Bahnhof"

In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird unter Ziff. B. 1.1.5. eingefügt:

1.1.5. Auf den Dächern sind Anlagen zur solaren Wärmegewinnung (Solarthermie) zu installieren, soweit dies nicht mit Anforderungen des Denkmalschutzes kollidiert. Stattdessen können auch Anlagen zur solaren Stromgewinnung (Photovoltaik) entsprechender Leistung installiert werden.

In der Begründung wird unter Ziff. 14.8. der letzte Satz wie folgt ersetzt:

Durch die vorgeschriebene Verwendung solarthermischer Wärmegewinnung wird ein namhafter Teil der für den Betrieb der Wohnungen notwendigen Wärmeenergie durch die Nutzung erneuerbarer Energien erzeugt; damit wird der Einsatz des fossilen Brennstoffs Erdgas auf ein notwendiges Maß beschränkt. Anstelle der Solarthermie kann auch Photovoltaik installiert werden, die dann in entsprechendem Maß zur Energieversorgung beiträgt.

Begründung: Nach den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes müssen neu errichtete Gebäude mit einem Mindestmaß an erneuerbaren Energien versorgt werden (vgl. §§ 10, 34 - 45 GEG). Der vorgelegte Entwurf verzichtet vollkommen auf den Einsatz erneuerbarer Energien, sondern will die Versorgung durch ein Blockheizkraftwerk alleine unter Nutzung des fossilen Brennstoffs Erdgas sicherstellen. Dies reicht nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht aus, sondern ist auch in Zeiten des Klimawandels eine nicht mehr hinnehmbare Vorgehensweise. Die Gebäude haben eine zur Solarnutzung gut geeignete Ausrichtung nach Südwesten, hier bestehen ordentliche Voraussetzungen zur Nutzung der Solarenergie zur Energieversorgung, daher sollte diese Energiequelle auch genutzt werden - dies ermöglicht den Erwerbern dann eine beträchtliche Einsparung von Heiz- und Warmwasserkosten, denn die Sonne schickt bekanntlich keine Rechnung.

GALB/Bündnis 90/Die GRÜNEN