Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

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10.02.2021: Schülerradweg zur IGS

1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, dass sich die Gemeinde umgehend um Fördergelder aus dem Förderprogramm des Landes Hessen „Schülerradroutennetz: Beleuchtung auf außerörtlichen Schulwegen“ bewirbt und den Baulastträger zur Umsetzung auffordert.

2. Unabhängig davon soll der Gemeindevorstand dafür Sorge tragen, dass der heutige Mehrzweckstreifen auf der Ginsheimer Landstraße von der Fahrbahn sicherer abgetrennt wird.

3. Zusätzlich soll sich der Gemeindevorstand dafür einsetzen, dass die gesamte Strecke zwischen den beiden Ortsschildern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h erhält.

Der Gemeindevertretung ist über die Ergebnisse zu informieren. 

Begründung: Der Schulweg von Bischofsheim zur IGS über die Ginsheimer Landstraße muss deutlich verbessert werden. Zu verbessern ist die Absicherung zum fließenden Verkehr und auch die Beleuchtung: Fußgänger und Radfahrer sind bei Dunkelheit nur ganz schlecht zu erkennen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient der dringenden Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Zumindest einen schweren Unfall gab es schon an der Querung des Regionalparkwegs.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm:

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Mittel stehen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität zur Verfügung.

Als wichtige Schulrouten gelten insbesondere Wege mit einem Potenzial von mindestens 30 Fahrten in der Spitzenstunde bzw. bei kombinierten Fuß- und Radwegen 30 Personen in der Spitzenstunde in einer Entfernung von bis zu 7,5 Kilometern von den jeweiligen Schulstandorten. Die Beleuchtung soll bedarfsgerecht, d.h. sensorgesteuert, und wo möglich mit Photovoltaik betrieben werden, um die Unterhaltskosten gering zu halten.

In vielen Kreisen und kreisfreien Städten liegen qualitätsgesicherte Schülerradroutennetze auf Basis des Radroutenplaner Hessen vor oder werden im Laufe des neuen Jahres erarbeitet. Auf dieser Datengrundlage werden über den Schülerradroutenplaner die zentralen Schulwege mit dem Rad dargestellt, um SchülerInnen und Eltern den besten Weg per Rad zu weiterführenden Schulen aufzuzeigen.

Für die Antragstellung können Sie die vorliegenden qualitätsgesicherten Schülerradroutennetze nutzen! Den genauen Verlauf der Schülerradroutennetze können Sie sich über den Schülerradroutenplaner unter schuelerradrouten.de ansehen und ausgeben lassen. Gerne bieten wir Ihnen ergänzend an, das Schülerradroutennetz für Ihre Kommune als Kartenmaterial im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: radroutenplaner@ivm-rheinmain.de

Eine zeitnahe Antragstellung lohnt sich: Die Beleuchtung gilt als investive Maßnahme und wird mit einem Fördersatz von in der Regel 70 Prozent gefördert. Um eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, wird im Jahr 2021 ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachzentrums Schulisches Mobilitätsmanagement und auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH).

Der Antrag soll direkt im KUBUS behandelt werden.

Fraktion GALB/Bündnis 90/Die GRÜNEN