Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

Naturwaldgebiet mit interkommunaler Kooperation

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mindestens 5 - 10 % der Gesamtfläche des Bischofsheimer Waldes dauerhaft aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und einer natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Insbesondere sollen Waldbestände mit gut an den Klimawandel angepassten Baumarten und hohem Alter dabei berücksichtigt werden (u.a. Laubhölzer wie alte Buchen und Eichen) sowie Gebiete, die eine große biologische Artenvielfalt aufweisen. In Frage kommen z.B. Flächen in den Abteilungen 30, 21, 20, 16, 5, 43, 36, 26, 25, 16 b1 (siehe Karte im Anhang). Ein Ziel ist dabei, die in Frage kommenden Gebiete miteinander zu vernetzen und damit die Biodiversität und Artenvielfalt bestmöglich zu erhöhen.

Da es in den Kommunen mit angrenzenden Waldgebieten ebenfalls ähnliche Vorhaben gibt, soll es das Ziel sein, die neu entstehenden und auch ältere Waldschutzgebiete miteinander zu vernetzen und nach Möglichkeit sogar ein gemeinsames Gebiet > 100 ha einzurichten. Der Gemeindevorstand soll sich deswegen mit den Kommunen mit benachbarten Waldbeständen ins Benehmen setzen und im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ein Projekt zum Thema planen und umsetzen. Sollten private Waldbesitzer in der Nachbarschaft sein, sollten diese natürlich ebenfalls einbezogen werden. 

Folgende Vereinbarungen sind für die ausgewählten Waldflächen zu treffen:

  1. Die Holznutzung und Ernte wird dauerhaft eingestellt.
  2. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind weiterhin möglich, das dabei anfallende Holz verbleibt im Wald.
  3. Eine Kronenpflege ist weiterhin möglich, insofern sie gut begründet werden kann. Das dabei anfallende Holz verbleibt im Wald. 
  4. In baumfreien Bereichen kann eine Neupflanzung erfolgen, insofern dies gut begründet werden kann und eine Naturverjüngung nicht in Frage kommt.
  5. Der Nutzungsverzicht muss in die nächste Forsteinrichtung übernommen werden.  
  6. Es soll auch eine naturschutzrechtliche Anerkennung des Naturwaldes erfolgen (z.B. als Naturschutzgebiet) und damit ein langfristig gesicherter Nutzungsverzicht über die Dauer der Forsteinrichtung hinaus (beispielsweise nach Landeswaldgesetzen). Die Einrichtung bzw. Nutzung eines Vogelschutz- oder FFH-Gebietes kann eine weitere Option sein und sollte ebenfalls geprüft werden.  

Zur Finanzierung sollen Fördergelder genutzt werden (z.B. des Landes Hessen). Außerdem soll in jedem Fall ein Antrag auf Übernahme von Punkten in das Ökopunktekonto gestellt werden (noch vor der Waldflächenstilllegung da dies sonst im Nachgang problematisch werden könnte). Auch soll eine Registrierung der Waldfläche im Naturschutzregister Hessen (NATUREG) erfolgen. 

Zunächst im kommunalen und später auch im Rahmen der IKZ soll geprüft werden, ob Fördermöglichkeiten über den Wildnisfonds des Bundes oder im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über die hessische Stiftung Natura 2000 genutzt werden könnten. Festlegungen als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sind ebenfalls zu prüfen. Auch Fördermöglichkeiten der Naturschutzverbände sind zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit der Forstbetriebsgemeinschaft Rhein-Main und dem beauftragten Dienstleister (Forstservice Taunus GmbH & Co KG), die Entwicklungsziele weiter auszudifferenzieren und regelmäßig der Gemeindevertretung über die Umsetzung zu berichten. 

Begründung:

Die im Oktober 2007 vom Bundeskabinett verabschiedete nationale Strategie zur biologischen Vielfalt sieht vor, fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. 

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen 10 % des öffentlichen Waldes dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen werden. 

Kommunale Wälder sind dabei bisher leider stark unterrepräsentiert und bieten die Möglichkeit, zusätzliche Schutzgebiete in weiteren klimatischen Zonen zu etablieren. 

In Kooperation mit den Städten Rüsselsheim, Raunheim und Flörsheim bietet sich für die Gemeinde Bischofsheim aktuell die einmalige Chance, ein bzw. zwei große gemeinsame Naturwaldschutzgebiete zu etablieren und diese für die kommenden Generationen auch langfristig zu sichern. Auch die Bildung einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit  wird von verschiedenen Kommunen bereits angestrebt und soll vom Gemeindevorstand auch für den Bischofsheimer Wald verfolgt werden. 

Als Leitbild dieses Antrages soll gelten, einen naturnahen Wald mit den charakteristischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen, zu erhalten und eine ungestörte Entwicklung des Waldes zu ermöglichen. Schutz- und Pflegeziel soll insbesondere die Förderung der Entwicklung eines Naturwaldes durch Nutzungsaufgabe (Prozessschutz) und die Sicherung des Lebensraumes für die daran gebundenen Arten sein (Biodiversität).  

Die Ziele der Einrichtung von Naturwäldern sind vielfältig. Hervorgehoben werden soll hier der zentrale Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt, insbesondere der Erhalt von besonders gefährdeten wald- und holzbewohnenden Arten der Alters- und Zerfallsphasen in Wäldern. 

Außerdem der Erhalt und die Entwicklung der genetischen Vielfalt der heimischen Baumarten und nicht zuletzt natürlich die Sicherung und die Weiterentwicklung des enormen C02-Speicher-Potentiales der Wälder. Auch die Rolle des Naturwaldes als Wasserspeicher und Klimaregulator ist enorm wichtig. 

Ein Naturwald ist ein lebendiges Anschauungsobjekt, das für eine Weiterentwicklung der forstlichen Praxis (u.a. im Klimawandel) genutzt werden kann. Er kann Kindern und allen anderen Bürgern ein einzigartiges Erlebnis von unberührter Natur ermöglichen (z.B. im Rahmen einer ganzheitlichen Umweltbildung oder bei regelmäßig angebotenen Exkursionen der Kindergärten oder Schulen).  

Fraktion GALB – Bündnis 90 / Die Grünen

Der Antrag soll direkt im KUBUS beraten werden.

Der Bischofsheimer Wald
Karte der Waldflächen