Planung für ein Mittelstufengymnasium, Antrag der Fraktion GALB - BÜNDNIS

Änderungs- / Ergänzungsantrag:

Gestellt von Fraktion: GALB / Bündnis 90 - Die Grünen
DS-Nr.: 39/2022 HFA / KUBUS / GVE
Sitzung vom: 17.05.2022

Neue Fassung

39/2022 Änderung Bebauungsplan „Am alten Kostheimer Weg“ – Aufstellungsbeschluss

Unsere Punkte für den Bebauungsplan (Planer sollen das bitte in „Bebauungsplansprache“ übersetzen):

  • Solarpflicht für neue Gebäude und bei Dachneudeckungen
  • Begrünung von Flachdächern und wenig geneigten Dächern (bis 15 Grad Dachneigung)
  • Licht nach neusten Erkenntnissen, um Lichtverschmutzung zu vermeiden. In den textlichen Festsetzungen sind Vorgaben zu Lichtimmissionen zu ergänzen, um nachteilige Effekte für nachtaktive Tiere zu minimieren: 
    • Beleuchtung ausschließlich von Bereichen, bei welchen eine begründete Notwendigkeit besteht 
    • bernsteinfarbenes Licht mit geringem Blauanteil, 1.700 (bernsteinfarben) bis max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur, im Außen- und naturnahen Bereich 1.700 bis 2.200 K. 
    • Begrenzung der Betriebsdauer von Beleuchtungsanlagen auf die tatsächlichen Anforderungen
    • niedrige Lichtpunkthöhen von max. 4 m 
    • Beleuchtungsstärke gemäß DIN-EN 13201, Lichtstärkeklasse G6 
    • Verwendung von vollständig geschlossenen, staubdichten Leuchten (Schutzklasse IP5)
    • Zur Vermeidung ungerichteter Abstrahlung sind nur voll abgeschirmte Leuchten einzusetzen: Upward-Light-Ratio ULR: 0 %
  • Regenwassernutzung (Zisternen ausdrücklich zugelassen für Gartenwässerung und Toilettenspülung)
  • Flächenversiegelung ist auf das Notwendigste zu begrenzen (Stellplätze nachweislich regendurchlässig anlegen, Verbot von Schottergärten und Begrünungspflicht der Gärten)
  • Besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Lärmemissionen als Planungsgrundsatz 

Die Änderungen sind auch für Baumaßnahmen während der Veränderungssperre gültig.

Begründung:

Auf die Festlegung der Nutzung der Dächer für solare Nutzung im Wege der Solarthermie (prioritär) oder ersatzweise zumindest der Photovoltaik muss die Klimakommune Bischofsheim bestehen.

Auch die anderen Festsetzungen sind zum Schutz der Umwelt geboten. 

Wolfgang Bleith